Viele Unternehmen denken über eine Verlängerung der Probezeit nach, um eine abschließende Entscheidung über die Zusammenarbeit gewissenhaft treffen zu können. Die rechtlichen Möglichkeiten dafür sind klar begrenzt.
Was ist möglich?
- Probezeit darf maximal 6 Monate dauern
- Nach 6 Monaten greift der allgemeine Kündigungsschutz
- Nach Ablauf gelten reguläre Kündigungsfristen
💡 Schon gewusst?
In Ausbildungen gilt eine Probezeit von mindestens einem Monat und maximal 4 Monaten.
Quelle: https://berufswelt-journal.de/probezeit-verlaengern/

