Neue Informationspflichten bei ausländischen Arbeitnehmern
Neue Informationspflichten bei ausländischen Arbeitnehmern Seit dem 01. Januar 2026 müssen Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten über kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren. Diese Pflicht wurde im Aufenthaltsgesetz verankert und betrifft insbesondere vermittelte Fachkräfte. Das Wichtigste auf einen Blick: Pflicht, auf kostenloses Beratungsangebot „Faire Integration“ hinzuweisen Dies muss spätestens am ersten Arbeitstag in Textform erfolgen Warum…

