Die Bundesregierung plant ab 2027 die Einführung der sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit. Ziel ist es, Beschäftigten bei längeren Erkrankungen einen schrittweisen Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Arbeiten trotz Krankschreibung?
Bislang gilt, dass wer arbeitsunfähig ist auch nicht arbeitet. Künftig könnten Beschäftigte bei länger andauernden Erkrankungen jedoch mit reduzierter Arbeitszeit zurückkehren. Geplant sind Arbeitsumfänge von 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit.
Wo ist dieses Modell relevant?
- psychische Erkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparats,
- schwere Erkrankungen wie Krebs
Neues Teilkrankengeld geplant
Diese Regelung soll auch finanziell neu gestaltet werden. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber soll ein sogenanntes Teilkrankengeld eingeführt werden. Dabei erhalten Beschäftigte anteilig Gehalt und Leistungen der Krankenkasse.
Fazit:
Die geplante Teilzeit-Krankschreibung könnte die Rückkehr nach längeren Erkrankungen flexibler gestalten und neue Möglichkeiten für Beschäftigte und Unternehmen schaffen. Entscheidend wird jedoch sein, dass die Teilnahme freiwillig bleibt und die Gesundheit der Betroffenen weiterhin im Mittelpunkt steht. Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der Start ist derzeit für 2027 vorgesehen.
Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/teilzeit-krankschreibung-ab-2027-folgen-fuer-arbeitnehmer/

