Entgelttransparenzgesetz – Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Um für gleichwertige Bezahlung für Männer und Frauen zu sorgen, muss Deutschland als Mitglied der EU die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Die sogenannte „Gender Pay Gap“, also die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, soll dadurch verringert werden.
Für Arbeitgeber bedeutet dies ein offenerer Umgang mit Gehältern. Diese Änderungen treten ab dem 07. Juni 2026 in Kraft.
Was ist neu?
- Nennung von Einstiegsgehalt oder Gehaltsspannen idealerweise bereits in Stellenanzeigen
- Bewerber dürfen nicht nach bisheriger Vergütung befragt werden
- Benennung von Kriterien, aus welchen sich Gehaltserhöhungen und Vergütungen entwickeln.
- Auskunftsrecht für Beschäftigte über das durchschnittliche Gehalt von Kollegen mit vergleichbaren Tätigkeiten
- Regelmäßige Auskünfte von Unternehmen ab 100 Beschäftigten über Entgeltunterschiede, und Ergreifen von Maßnahmen bei nennenswerten Lücken.
Was bedeutet das?
Arbeitgeber aufgepasst: Bei Verstößen gegen die Richtlinien drohen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche der Betroffenen.
Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie Auskunft über das Gehalt von Beschäftigten mit vergleichbarer Tätigkeit anfordern können, unabhängig davon, ob sie in einem großen oder in einem kleinen Unternehmen beschäftigt sind.
💡 Schon gewusst?
Der sogenannte Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, ab dem Frauen im Vergleich zu Männern „gratis arbeiten“. In der EU fiel dieser Tag 2024 beispielsweise auf den 15. November (European Commission).
https://arbeitsrechtlamprecht.de/gesetzesaenderungen-arbeitsrecht-2026/

