Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit steigt ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue, gesetzlich verbindliche Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit. Die entsprechende Verordnung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.
Die Lohnuntergrenze orientiert sich an den Stundenentgelten der Entgeltgruppe 1 des GVP/DGB-Tarifvertrags.
Die Mindeststundenlöhne betragen:
- 14,96 Euro ab 01.07.2026
- 15,33 Euro ab 01.09.2026
- 15,87 Euro ab 01.04.2027
Die Regelung gilt bis zum 30. September 2027 und ist für alle Zeitarbeitsunternehmen verbindlich, auch für ausländische Unternehmen, die Beschäftigte nach Deutschland entsenden.
💡 Schon gewusst?
Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit liegt ab Juli 2026 deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und sorgt so für eine tariflich abgesicherte Bezahlung in der Branche.

