Der gesetzl. Mindestlohn wurde in Deutschland in Höhe von 8,50 €/h zum 01.01.2015 wirksam. Es profitieren 3,7 Millionen Menschen von der Einführung des Mindestlohnes. Laut Gesetz wird eine angemessene Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt. Die Arbeitgeber müssen in bestimmten Bereichen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Dabei konzentriert man sich auf Bereiche, bei denen das Risiko für einen Mindestlohnverstoß höher ist.
Trotz vieler düsterer Prognosen seitens arbeitgebernaher Verbände blieb ein großer Verlust von Arbeitsplätzen offenbar aus. Im Großen und Ganzen gab es nur rückläufige Zahlen bei sogenannten Minijobs, so die Arbeitsministerin Nahles. Ebenso zeigt sich die Landwirtschaft mit ihren Erntehelfern stark betroffen.
Obwohl noch nicht lange in Kraft, wurden schon im Juni 2015 erste Korrekturen beschlossen. Diese betreffen lediglich die Dokumentationspflicht, darüber beschweren sich nämlich viele Arbeitgeber wegen des zusätzlichen Aufwandes. In neun Branchen musste eine sehr genaue Dokumentation der Arbeitszeiten bis zu einem Gehalt von 2958,- € stattfinden, um die Gefahr von Schwarzarbeit zu verringern. Das Baugewerbe, die Gastronomie und das Schaustellergewerbe waren unter anderem betroffen.
Mit der am 01. Juli 2015 von der Bundesarbeitsministerin Nahles angekündigten Verordnung wurden leichte Veränderungen vorgenommen. Bei einer Beschäftigung von mehr als 12 Monaten und bei regelmäßiger Lohnzahlung wurde die Pflicht zur Dokumentation gelockert, sofern der durchschnittliche Monatsverdienst über 2000 € liegt. Für die Saisonarbeiter gilt weiter die vorherige Regelung. Des Weiteren entfiel die Dokumentationspflicht bei angestellten Familienangehörigen.
Diskussionswürdig ist die Frage, warum in der Bundesrepublik Deutschland neben gut bezahlter Arbeit in großem Ausmaß Niedriglohn-Arbeit verrichtet wird. Für die Sozialversicherungen sind niedrige Löhne meist eine hohe Belastung, da diese Arbeitnehmer statistisch gesehen häufiger ihren Arbeitsplatz verlieren und somit auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
Ob sich die Zahl der Aufstocker, welche trotz Erwerbstätigkeit soziale Leistungen beziehen, um ihr Existenzminimum zu erreichen (z.B. Arbeitslosengeld II), gesenkt hat, lässt sich im Moment noch nicht sicher sagen. Es erfolgte noch keine Auswertung der Daten. Befürworter des Mindestlohns erwarten hier einen starken Rückgang. Grund sei das gestiegene Entgelt im Niedrig-Lohn Sektor.