Mindestlohn 2015
Der gesetzl. Mindestlohn wurde in Deutschland in Höhe von 8,50 €/h zum 01.01.2015 wirksam. Es profitieren 3,7 Millionen Menschen von der Einführung des Mindestlohnes. Laut Gesetz wird eine angemessene Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt. Die Arbeitgeber müssen in bestimmten Bereichen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Dabei konzentriert man sich auf Bereiche, bei denen das Risiko für einen Mindestlohnverstoß höher ist.