Neue Informationspflichten bei ausländischen Arbeitnehmern
Seit dem 01. Januar 2026 müssen Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten über kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren. Diese Pflicht wurde im Aufenthaltsgesetz verankert und betrifft insbesondere vermittelte Fachkräfte.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Pflicht, auf kostenloses Beratungsangebot „Faire Integration“ hinzuweisen
- Dies muss spätestens am ersten Arbeitstag in Textform erfolgen
Warum ist das wichtig?
Die Regelung dient dem besseren Schutz ausländischer Beschäftigter und der Transparenz im Vermittlungsprozess. Internationale Fachkräfte sollen besser über ihre arbeits- und sozialrechtlichen Rechte informiert werden und vor Ausbeutung geschützt werden.
💡 Schon gewusst?
Das Beratungsnetzwerk „Faire Integration“ bietet seine Unterstützung mehrsprachig an und ist in allen 16 Bundesländern vertreten.

