Neuerung 2026: Sachgrundlose Befristung von Rentnern und Aktivrente
Arbeitsfähigen Rentnern wird seit dem 01.01.2026 die Möglichkeit der Weiterarbeit vereinfacht. Zuvor durfte in der Regel kein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, sondern der Arbeitgeber musste einen unbefristeten Vertrag anbieten oder einen konkreten Befristigungsgrund nachweisen.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Trotz Rentenalter kann mit einem sachgrundlos befristeten Vertrag weitergearbeitet werden
- Dieser Vertrag darf maximal zwei Jahre laufen und innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängert werden.
- Möglichkeit der Aktivrente mit einem Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für Sozialversicherungspflichtige
Warum ist das wichtig?
Durch diese Regelungen sollen Fachkräften der Übergang in den Ruhestand erleichtert werden. Außerdem soll dies Unternehmen dabei helfen, erfahrene Mitarbeiter länger im Betrieb zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
https://www.steuergo.de/blog/aktivrente-2026-bis-zu-2-000-euro-monatlich-steuerfrei-im-ruhestand/

