Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung
2026 werden wichtige Rechengrößen in der Sozialversicherung angehoben. Dazu zählen insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen. Bis zu diesen Grenzen werden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet. Steigen die Grenzen, erhöhen sich auch die Sozialversicherungsbeiträge für viele Beschäftigte und Arbeitgeber.
Die wichtigsten Werte für 2026 im Überblick:
- Kranken- und Pflegeversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 5.812,50 Euro pro Monat (bisher 5.512,50 Euro)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 8.450 Euro pro Monat (bisher 8.050 Euro)
- Versicherungspflichtgrenze: Anhebung auf 6.450 Euro pro Monat (bisher 6.150 Euro). Ab diesem Einkommen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Quelle: https://zvoove.de/wissen/blog/2026-jahreswechsel-personaldienstleistung

