Arbeitszeiterfassung 2026: Pflicht für Arbeitgeber bleibt bestehen
Seit dem 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. 2026 steht vor allem die praktische und zunehmend digitale Umsetzung dieser Pflicht im Fokus. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.
Warum ist das so?
Ziel der Arbeitszeiterfassung ist es, die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten sicherzustellen und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu stärken.
💡 Schon gewusst?
Vertrauensarbeitszeit bleibt grundsätzlich möglich, jedoch müssen die geleisteten Arbeitsstunden weiterhin dokumentiert werden.

