Die Ausbildung zum/zur Automobilkaufmann/-frau ist seit 1998, nach dem Berufsausbildungsgesetz, ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung erfolgt in einem dualen System, das heißt sie findet an zwei Lernorten statt.
Die praktische Ausbildung absolviert der Auszubildende in dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und die schulische Bildung in der Berufsschule. Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden. In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres muss eine Zwischenprüfung erfolgreich absolviert werden. Am Ende der Ausbildungszeit erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer eine Abschlussprüfung. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungsfächern sowie einem mündlichen Prüfungsfach. Der/Die Automobilkaufmann/-frau wird hauptsächlich in Autohäusern, bei Herstellern oder Importeuren der Automobilbranche beschäftigt.
Sie übernehmen kaufmännische sowie organisatorische Aufgaben im Unternehmen. Die Tätigkeiten eines/einer Automobilkaufmann/-frau sind im Einzelnen sehr facetten- und umfangreich. Sie übernehmen alle Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung des Verkaufes eines Kraftfahrzeuges. Dazu zählt die Beratung von Privat- und Geschäftskunden zu Neu- und Gebrauchtwagen. Infolgedessen beraten sie zusätzlich über Finanzierungs-, Leasing-, Versicherungs- und Garantieverträge und schließen diese gegebenenfalls ab.
Die Beschaffung, die Zulassung und Abmeldung von Automobilen zählt ebenso zu ihren Tätigkeitsbereich. Auch die umfangreiche Lagerwirtschaft gehört zu den Aufgaben von Automobilkaufleuten. Dazu zählt das Beschaffen und Verkaufen von Ersatz- und Zubehörteilen der jeweiligen Fahrzeuge. Des Weiteren sind sie in der betrieblichen Steuerung und Kontrolle des Unternehmens tätig. Sie übernehmen Aufgaben in der Buchhaltung oder im Finanz-und Rechnungswesen und sind mit Kostenrechnungen und Kalkulationen vertraut. Außerdem beobachten sie die Entwicklung auf dem Markt und wirken bei der Planung und Durchführung von Marketingaktionen mit. Dennoch sollten sie aber auch über ein technischen Grundwissen verfügen, denn im Bereich Service übernehmen sie nicht nur assistierende Aufgaben, sondern auch die Annahme- und Bearbeitung von Reparatur- und Wartungsaufträgen.
Der/Die Automobilkaufmann/-frau besitzt ein umfangreiches Fachwissen in den einzelnen Bereichen der Disposition, der Beschaffung, dem Vertrieb und dem Verkauf. Sie können somit in den unterschiedlichsten Bereichen eines
Unternehmens eingesetzt werden. Das Ziel der Ausbildung ist, dass der Auszubildende in jeder Abteilung des jeweiligen Betriebs mit deren Hauptaufgaben vertraut ist. Ein sicheres Auftreten, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick für die Kundenberatung, kaufmännisches Denken und Flexibilität sind die Grund – voraussetzungen der Ausbildung. Des Weiteren werden gute Mathematikkenntnisse, z. B. für Kostenrechnungen oder Angebote, vorausgesetzt werden. Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht festgelegt. In der Praxis werden vorwiegend Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss, der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife eingestellt.