Die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen umfasst drei Jahre. Sie erfolgt nach dem dualen System (Theorie in Berufsschulen, praktische Ausbildung in den Agenturen bzw. Jobcentern). Außerdem finden Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung in den dafür vorgesehenen Bildungszentren statt. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Erlernen und Anwenden von Kommunikationstechnik. Neben den Lehrgängen werden in den Agenturen gesonderte Schulungen zum Umgang mit den benötigten Computerprogrammen und den Gesetzesvorschriften (insbesondere Sozialgesetzbuch III und II) durchgeführt.
Der Hauptschwerpunkt der Ausbildung liegt darin, Kundenanliegen (persönlich und/oder telefonisch) unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu klären (z.B. Fragen zu Geldleistungen, Arbeitslosmeldung, …). Ebenso schließt das Aufgabengebiet die Sachbearbeitung ein (z.B. Erfassung persönlicher Veränderungen, Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld I und II oder finanziellen Unterstützungen hinsichtlich der Vermittlung).
Neben dem aktiven Mitwirken des/der Auszubildenden in den Bereichen der Eingangszone, den Leistungsabteilungen und des Service Centers finden Hospitationen in der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung statt. Die Durchführung von Projektarbeiten und die Ausübung eines Praktikums in einem von den Lehrlingen selbst gewählten Betrieb sind ebenfalls Inhalte der Ausbildung.
Die Auszubildenden sind zur Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung verpflichtet. Diese umfassen die Themengebiete Arbeitsvermittlung, Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld I und II) und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Sorgfalt und Verschwiegenheit, Kommunikations-und Teamfähigkeit, Lernbereitschaft und Flexibilität gehören zu den wichtigsten Anforderungen an die Auszubildenden.
Eine bestimmte Zugangsvoraussetzung, hinsichtlich des Schulabschlusses, ist nicht vorgeschrieben, jedoch sind vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Deutsch, Mathematik, Wirtschaft, Politik und Sozialkunde von Vorteil. Interesse an verwaltend-/ bzw. kaufmännisch-organisatorischen und/oder sozial-beratenden Tätigkeiten ist von den Bewerbern mitzubringen.