Der Experte für Veranstaltungen: Veranstaltungskaufmann/-frau

Der Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/-frau ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und kann bei entsprechender Eignung auf zwei Jahre verkürzt werden. Nach der Hälfte der Ausbildung erfolgt eine Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Der/die Veranstaltungskaufmann/-frau übernimmt die Konzeption, Organisation und Durchführungen von Veranstaltungen (z.B.: Konzerte, Messen, Festivals). Sie erstellen Marketingkonzepte, Regiepläne und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen. Die Einschätzung von Veranstaltungsrisiken (z.B.: Wetterrisiken), das Kalkulieren der Kosten und das Erstellen von Leistungsangeboten sind weitere Aufgaben. Veranstaltungskaufleute sollten das aktuelle Marktgeschehen immer im Blick haben um neue innovative Konzepte zu erstellen.

Die Materialspezialisten: Verfahrensmechaniker/in

Im Beruf des/ der Verfahrensmechanikers/in stellen Sie Metall für verschiedene Gegenstände oder (Aluminiumbauteile) für Autos unterschiedlichster Marken her. Ganz allgemein verarbeiten Sie Rohmaterialien in bestimmte Produkte.
Als Verfahrensmechaniker/ in haben Sie einen sehr vielfältigen Beruf, denn Sie können in verschiedene Richtungen tätig werden. Es gibt die Ausbildung in den Bereichen Kunststoff- und Kautschuktechnik, Beschichtungstechnik oder Glastechnik.

Etwas ganz Spezielles: Fachangestellte-/r für Arbeitsmarktdienstleistungen

Die Ausbildung zum/zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen umfasst drei Jahre. Sie erfolgt nach dem dualen System (Theorie in Berufsschulen, praktische Ausbildung in den Agenturen bzw. Jobcentern). Außerdem finden Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung in den dafür vorgesehenen Bildungszentren statt. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem Erlernen und Anwenden von Kommunikationstechnik. Neben den Lehrgängen werden in den Agenturen gesonderte Schulungen zum Umgang mit den benötigten Computerprogrammen und den Gesetzesvorschriften (insbesondere Sozialgesetzbuch III und II) durchgeführt.