Grundlage dieser Regelungen ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, das am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist.
Nach diesem Gesetz müssen 101 börsennotierte Unternehmen zum 1. Januar 2016 sicherstellen, dass bei der Neubesetzung ihres Aufsichtsrats mindestens 30 Prozent der Posten von Frauen besetzt werden. Bei Nichteinhaltung würde dies bedeuten, dass die Stühle leer blieben. Zudem müssen rund 3500 weitere Unternehmen sich verpflichten, eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzten.
Des Weiteren betrifft diese Regelung auch den öffentlichen Dienst. Es gilt bei der Besetzung von Aufsichtsgremien, dass mindestens drei Sitze von Frauen zu besetzen sind.
Ziel ist eine signifikante Verbesserung des Frauenanteils in Führungspositionen und letztlich eine Geschlechterparität herzustellen.
Ist das gut so oder ungerecht?
Vor der Bundestagsentscheidung über die Frauenquote hat Bundesjustizminister Heiko Maas das Vorhaben als Meilenstein für die Gleichberechtigung gelobt. „Die Frauenquote ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts“, sagte der SPD-Politiker. Nur wenn es an der Spitze Gleichberechtigung gebe, werde sich das auch innerhalb der Betriebe durchsetzen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Im Januar 2015 hatte das Justizministerium unter Berufung auf Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) mitgeteilt, dass derzeit die Frauenquote in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland bei 18,4 % liege, in den Vorständen bei nur 5,4 Prozent. Nach einer vom Spiegel beauftragten Umfrage sind 60 % der Männer und 73 % der Frauen in Deutschland für die Einführung einer Frauenquote bei der Besetzung von Führungspositionen in der Wirtschaft.
Hier der Versuch einer Gegenüberstellung der Argumente der Befürworter und Gegner einer gesetzlichen Frauenquote.
Argumente gegen die Frauenquote:
Ein grundlegendes Argument beruft sich darauf, dass die Politik nicht so stark in die freie Marktwirtschaft eingreifen sollte, weil das die unternehmerische Freiheit verringern würde.
Des Weiteren könnte die Quote dazu führen, dass nicht der qualifizierteste Bewerber die Arbeitsstelle bekommt, sondern der mit dem „richtigen“ Geschlecht. Zum einem wäre dies negativ für das Unternehmen und zum anderen könnte dies zu einer geringeren Anerkennung durch die Kollegen führen.
Ein anderes Argument betont, dass die Frauenquote zu einer Diskriminierung der Männer führen könnte, da diese trotz besserer Qualifikationen benachteiligt wären.
Nach dem deutschen Philosoph Bernd Gräfrath besteht der grundlegende Fehler darin, dass das eigentliche Ziel, nämlich die Chancengleichheit von Männern und Frauen, durch die gesetzliche Frauenquote gar nicht erreicht wird.
Die Unternehmen selbst beschweren sich mit dem Argument, dass sie bei einer gesetzlichen Frauenquote durch zusätzliche Bürokratie belastet würden, wie z.B. durch Berichtspflichten, komplizierte Selbstverpflichtungen und aufwendige Nachwahlverfahren.
Argumente für die Frauenquote:
Ein erstes, allerdings eher schwaches Argument betrachtet die Gegner einer gesetzlichen Frauenquote als chauvinistische Methode, die ein patriarchalisches Machtverhältnis aufrechterhalten wollen.
Grundlegend kann aber festgehalten werden, dass Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen nicht von allein entsteht.
Dass das Ungleichverhältnis nicht an mangelnder Intelligenz und Kompetenz der Frauen liegen kann, sieht man schon daran, dass die Hälfte der Abiturienten und Hochschulabsolventen weiblich ist, während dagegen in Führungspositionen nicht mehr als 19 % Frauen anzutreffen sind.
Studien haben gezeigt, dass mehrköpfige Teams besser funktionieren, wenn beide Geschlechter vertreten sind, und dass ein höherer Frauenanteil in der Unternehmensführung mit einem höheren ökonomischen Erfolg korreliert ist. Unternehmen können demnach davon profitieren, dass Frauen ein verantwortlicheres, sozialeres, nachhaltigeres und weniger egoistisches Führungsverhalten zugeschrieben werden kann.
Sowohl Gegner als auch Befürworter einer gesetzlichen Frauenquote sind sich darüber einig, dass Frauen in der Vergangenheit stark diskriminiert wurden und dass es noch heute Lohnungleichheit gibt. Die Gleichberechtigung ist sogar im Grundgesetz als Ziel verankert.