Staatlich geprüfte Betriebswirte dürfen Azubis ausbilden
Die ehemaligen Fachschülerinnen Antje Beer, Sandy Biertümpfel, Marie Schütze, Karolin Born (im Bild links) und Cora Müller (rechts) absolvierten im Herbst 2014 nach ihrer Ausbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt an der Karl-Volkmar-Stoy-Schule Jena auch die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Damit können die jungen Frauen haupt- oder nebenamtlich die Ausbildung von Auszubildenden übernehmen.
Im Lernbereich „Berufs- und Arbeitspädagogik“ der Fachschule wurden sie auf diese Prüfung vorbereitet und befähigt, berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse umzusetzen. Im Mittelpunkt stehen die betrieblichen Handlungsfelder, die dem Ausbilder die Kernkompetenzen für die Ausbildung vermitteln. Anschaulich und praxisorientiert lernen die Ausbilder u. a. worauf es bei den rechtlichen Rahmenbedingungen ankommt und wann welche Methode bei der Ausbildung am effizientesten einzusetzen ist. Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In letzterem unterweist der zukünftige Ausbilder einen „Azubi“ handlungsorientiert in einer praktischen Tätigkeit gemäß Ausbildungsrahmenplan des gewählten Berufes. Dies kann aufgrund der Vorbildung unserer Fachschüler ein kaufmännischer oder kaufmannsverwandter Beruf sein. Die Ausbildung der Ausbilder und Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung ist bundesweit die anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Die Prüfung zur berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und erfolgt bundesweit einheitlich.
Bewerbungen für die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt mit den Schwerpunkten Absatzwirtschaft/Marketing oder Personalwirtschaft werden bis zum 31. März 2015 in der Karl-Volkmar-Stoy- Schule Jena entgegengenommen.
Weitere Informationen unter: www.stoyschule.de