Die Frauenquote – Fluch oder Segen?
Grundlage dieser Regelungen ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, das am 1. Mai 2015 in Kraft getreten ist.
Nach diesem Gesetz müssen 101 börsennotierte Unternehmen zum 1. Januar 2016 sicherstellen, dass bei der Neubesetzung ihres Aufsichtsrats mindestens 30 Prozent der Posten von Frauen besetzt werden. Bei Nichteinhaltung würde dies bedeuten, dass die Stühle leer blieben. Zudem müssen rund 3500 weitere Unternehmen sich verpflichten, eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzten.